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Steuerberater Daniela Sandrowski & Markus Kempmann, Voerde
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Öffnungszeiten

Mo-Fr8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung!

Anmeldung Ihrer Tätigkeit

Behördengänge und Anmeldungen verursachen bei einer Existenzgründung häufig einen hohen Zeitaufwand. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit bzw. Ihres Unternehmens bei den entsprechenden Behörden.

Anmeldungen können z. B. notwendig sein beim:

  • Finanzamt, Bezirksamt
  • Gewerbeamt
  • Kammern (z. B. IHK, HWK, Ärztekammer)
  • Arbeitsamt
  • Sozialversicherungsträger
  • Berufsgenossenschaft
  • Spezialbehörden (z. B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)

Am Anfang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit müssen Sie beim Bezirksamt eine gewerbliche und beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Ebenso muss eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Es treten meist viele Fragen auf, der Existenzgründer muss beispielsweise überlegen, ob ihn das Finanzamt als umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer oder als umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmen behandeln soll. Eventuelle Mitarbeiter müssen beim Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) angemeldet werden. Für geringfügig Beschäftigte ist die Bundesknappschaft zuständig.

Dieser „Behördendschungel“ kann sehr unübersichtlich wirken. Wir stehen Ihnen dabei gern mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihnen Anmeldungen ab. Oft existieren vorgegebene Formulare zur Anmeldung, die Sie bei der Behörde, aber auch über unsere Kanzlei erhalten können.