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Steuerberater Daniela Sandrowski & Markus Kempmann, Voerde
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Öffnungszeiten

Mo-Fr8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung!

Einlegen von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln

Eine gewissenhafte Kontrolle der vom Finanzamt erlassenen Bescheide ist wichtig, denn das Steuersystem ist kompliziert und auch Finanzbehörden unterlaufen Fehler. Deshalb prüfen wir Ihren Bescheid unmittelbar nach Eingang. So haben Sie die Sicherheit, dass in den Bescheiden keine Fehler enthalten sind. Falls unterschiedliche Auffassungen bestehen, legen wir für Sie Einspruch ein. Dies muss fristgerecht innerhalb eines Monats erfolgen, wir sorgen dafür, dass keine Fristen versäumt werden. Wir vertreten Sie bei Rechtsmitteln und Rechtbehelfsverfahren gegenüber den Finanzämtern und vor den Finanzgerichten.

Rechtsbehelfsverfahren

Damit die Entscheidung einer Behörde nicht rechtskräftig wird, muss man sich eines Rechtsbehelfs bedienen. Der Rechtsbehelf bezweckt die Aufhebung oder Änderung einer ergangenen Entscheidung. Der häufigste Rechtsbehelf ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid nach § 347 AO. Ein Einspruch ist z. B. sinnvoll, wenn Belastungen oder Freibeträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht anerkannt wurden. Falls das Einspruchsverfahren keinen Erfolg hat, steht dem Betroffenen der Klageweg zum Finanzgericht offen.

Wer gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt, muss mit einer „Verböserung“ der zu zahlenden Steuern (eine höhere Steuer) rechnen. Das Finanzamt prüft bei einem Rechtsbehelf nicht nur die bemängelten Punkte, sondern kann auch den gesamten Steuerfall neu bewerten und berechnen. Eine Verböserung muss aber vom Finanzamt angekündigt bzw. auf die Möglichkeit hingewiesen werden. Der Steuerpflichtige kann aber jederzeit den Einspruch zurücknehmen und der höheren Steuer aus dem Weg gehen.

Gern beraten wir Sie fachkompetent über die Erfolgschancen von Rechtsbehelfsverfahren. Sie können uns auch mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzbehörden beauftragen. Dann übernehmen wir alle weiteren Schritte.