Steuern und Gemeinnützigkeit
Dient ein Verein einem gemeinnützigen, mildtätigem oder kirchlichen Zweck, gilt er als steuerbegünstigt und genießt einige steuerlichen Vorteile.
Zu den steuerlichen Vorteilen zählen unter anderem:
- Steuerfreiheit der Zweckbetriebe von der Körperschaft- und Gewerbesteuer;
- Steuerfreiheit der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen insgesamt 35.000 € im Jahr nicht übersteigen;
- Besteuerung der Umsätze der Zweckbetriebe mit dem ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer
Hierzu beraten wir Sie gerne!